Verbraucher und Unternehmen müssen künftig häufiger für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bezahlen. Die EU einigte sich auf eine Reform des EU-Emissionshandels. Durch diese Verschärfung soll das wichtigste Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik stärker werden.
„Der Emissionshandel ist der Schlüssel zum Erreichen unserer Klimaziele“, sagte der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU), der die Verhandlungen für das Parlament führte. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt, was das konkret für Verbraucher bedeutet.
EU: „Produkte, die viel CO2 erzeugen, werden teurer“
Die EU-Staaten einigten sich auf eine Verschärfung des bereits bestehenden Emissionshandels. Dabei müssen Unternehmen beispielsweise sogenannte Verschmutzungszertifikate kaufen, wenn diese CO2 ausstoßen. „Da die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten in der EU bis zum Jahr 2030 um 62 Prozent sinken soll, werden Produkte von Unternehmen, die viel CO2 erzeugen, eher teurer“, betont Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Das könne zum Beispiel die Stahl-, Chemie- und Zementindustrie betreffen. „Umgekehrt werden umweltfreundliche Produkte im Verhältnis eher kostengünstiger“, erklärt Engelke gegenüber dieser Redaktion. Durch die Verschärfung solle insgesamt ein Anreiz geschaffen werden, weniger CO2 zu produzieren und auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.
„Die schlimmsten Verschmutzer zahlen drauf und diejenigen, die dekarbonisieren, werden unterstützt“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Michael Bloss, der an den Verhandlungen teilnahm.
EU: Klimasozialfonds soll Folgen der Energiewende abfedern
Ab 2027 soll das System auf EU-Ebene auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. „Das ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu begrüßen, da ein solcher CO2-Preis in Deutschland schon zu Beginn des Jahres 2021 eingeführt wurde und ab 2027 dann auch in der gesamten EU gelten soll“, so Engelke.
Eine weitere Neuerung ist ab 2026 der Klimasozialfonds, der die Folgen der Energiewende für Verbraucher abfedern soll. „Dabei geht es aber zunächst um eine Verteilung eines Teils der Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystems zwischen den EU-Mitgliedstaaten“, erklärt der Leiter des Teams Energie und Bauen im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Damit können die Regierungen private Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten.“ Eine unmittelbare Entlastung der privaten Haushalte sei damit aber noch nicht verbunden.
EU: Verbraucherzentrale fordert Pro-Kopf-Klimageld
Die Bepreisung von CO2 und damit auch von Heiz- und Kraftstoffen wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel begrüße die Verbraucherzentrale grundsätzlich. Sie schaffe einen finanziellen Anreiz, weniger dieser Energien zu verbrauchen oder auf klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen und E-Autos umzusteigen.
„Gleichzeitig fordert der vzbv aber auch, dass die von den privaten Haushalten eingezahlten Beträge für den CO2-Preis vollständig an die Gruppe der Verbraucher mittels eines Pro-Kopf-Klimagelds unabhängig vom individuellen Verbrauch zurückerstattet werden“, betont Engelke gegenüber dieser Redaktion. Wer also weniger CO2-haltige Energie verbrauche, mache ein finanzielles Plus und umgekehrt.
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Für den Rückerstattungsmechanismus seien die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich. Allerdings fehle in Deutschland bis heute ein direkter Auszahlungsmechanismus für das Klimageld. Zwar habe die Bundesregierung diesen angekündigt, die Umsetzung dauere aber viel zu lange. „Der vzbv fordert die Einführung des Klimageldes bis spätestens Mitte 2023. Schließlich zahlen die privaten Haushalte für die CO2-Bepreisung seit Anfang 2022“, mahnt Team-Leiter Engelke.