Lange hat sich bezüglich Corona in NRW nicht viel getan. Während in anderen Bundesländern nun die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fällt, bleibt sie im Westen bestehen.
Dafür tut sich jetzt etwas an anderer Front. Und zwar kommt das bevölkerungsreichste Bundesland nun denen etwas entgegen, die Familienmitglieder in Pflegeheimen besuchen wollen. Noch vor Weihnachten lockert NRW jetzt die Regeln für sie.
NRW: Corona-Regeln für Heimbesuche gelockert
Ein Tweet des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) verschafft den Angehörigen nun Erleichterung. „Ab (dem) 23. Dezember benötigt man für den Besuch von vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise durch Teststellen mehr. Es reicht ein Selbsttest.“
Damit wird ein Besuch der genannten Einrichtungen nun deutlich entspannter. Den notwendigen Test kannst du von nun an zu Hause machen und dann einfach das negative Ergebnis am Eingang vorweisen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärt sogar, es reiche dies „der Einrichtung gegenüber auf Nachfrage mündlich (zu) versichern“. Allerdings sind die Heime und Co. dazu berechtigt, „in Zweifelsfällen oder bei Symptomen“ weiterhin einen Kontrolltest vor Ort durchzuführen, merkt das Ministerium an.
Einziger Wermutstropfen: Den Selbsttest musst du – wie der Name schon sagt – selber bezahlen. Ob die kostenlosen Testmöglichkeiten vor den jeweiligen Einrichtungen damit wegfallen, ist unklar.
Corona-Schutzverordnung verlängert
Am Freitag, den 16. Dezember, hatte das NRW-Gesundheitsministerium entschieden, die bestehende Coronaschutzverordnung mit den Regeln zur Testung und Quarantäne bis zum 31. Januar zu verlängern. Diese tritt zum 23. Dezember in Kraft. Wirklich neu daran ist allerdings lediglich die bereits erwähnte Lockerung für das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Justizvollzugsanstalten.
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„Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, besteht aber nach die vor die Verpflichtung, einen Kontrolltest vornehmen zu lassen, entweder mittels (kostenlosem) PCR-Test oder als Selbstzahlertest in einer Bürgerteststelle“, so der Ministeriumssprecher. Gleich bleibt zudem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten (mit dpa).