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Hartz 4: Jobcenter setzt Alleinerziehende vor die Tür – „Sie sehen nicht hungrig aus“

Da der Vater den Unterhalt verweigert, ist eine alleinerziehende Mutter auf Hartz 4 angewiesen. Doch das Jobcenter schmettert sie eiskalt ab.

© IMAGO / Ralph Peters

Hartz IV: Diese Nebeneinkünfte müssen beim Jobcenter angegeben werden

Hartz IV Bezieher dürfen was dazu verdienen. Allerdings müssen auch noch andere Einnahmen beim Jobcenter angegeben werden.

Alleinerziehende haben es oft nicht leicht. Reißen finanziell alle Stricke, müssen viele auf Hartz 4 zurückgreifen. Doch ein Fall schlug jetzt besonders hohe Wellen. Als eine alleinerziehende Mutter Hartz 4 beantragen möchte, lässt sie das Jobcenter eiskalt abblitzen – und das auf fiese Art und Weise.

Nachdem der Kindesvater die Unterhaltszahlungen verweigerte, wollte eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern Hartz 4 beim Jobcenter beantragen. Doch wie der Verein „Sanktionsfrei“ berichtet, wurden die Hartz 4-Leistungen abgelehnt.

Hartz 4: Jobcenter weißt Alleinerziehende Mutter ab

Der Vater sei schließlich noch immer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Im Jobcenter nahm man den Hilferuf der Mutter nicht ernst. Im Gegenteil, der Sachbearbeiter schmetterte sie ab mit den Worten: “Sie sehen nicht hungrig aus”. Dabei haben die Sozialleistungsbehörden eigentlich eine Beratungspflicht.

Offenbar ging die Behörde dieser Pflicht nicht nach. Die Gründerin von „Sanktionsfrei“, Helena Steinhaus, zeigte sich schockiert auf Twitter. „Unser Anwalt ist dran, „ Sanktionsfrei“ konnte vorübergehend Geld auszahlen. Wir sind mal wieder fassungslos.“ meint sie.

Hartz 4: Zahlt das Jobcenter, wenn der Unterhalt wegbricht?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dieser Pflicht nicht nachkommt, fehlt Familien wichtiges Geld zur Versorgung des Kindes. Grundsätzlich wird der Unterhalt als Einkommen der Kinder auf Hartz 4 angerechnet. Daher sollte bei einer nur teilweisen Zahlung durch den Unterhaltspflichtigen das Jobcenter darüber informiert werden, dass in diesem Monat weniger Unterhaltszahlungen geleistet wurden. Das Jobcenter muss in dem Fall für eine richtige Einkommensrechnung sorgen.


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Diese Maßnahme ist allerdings nur gültig, wenn es sich um kurzweilige Ausfälle durch den Unterhaltspflichtigen handelt. Fallen die Zahlungen seitens des Unterhaltspflichtigen ganz weg, sollte man sich statt dem Jobcenter eher an das Jugendamt wenden. Das gewährt dann einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.