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Rente: 1.000 Euro zahlen und ein Jahr früher in den Ruhestand gehen!

Viele sehnen sich den wohlverdienten Ruhestand bereits herbei. So schaffst du es, schon ein Jahr früher in Rente zu gehen!

Rente: So kannst du ein Jahr früher in den Ruhestand gehen!
© IMAGO / Westend61

Renteneintrittsalter: Wann man in Rente gehen kann

Das Renteneintrittsalter regelt, wann man aufhören kann zu arbeiten. Welche Geburtsjahrgänge wirklich ohne Abzüge in die Rente gehen können, erklärt das Video.

Viele Arbeitnehmer träumen vom Ruhestand. Doch wer früher in Rente gehen möchte als eigentlich vorgesehen, muss mit hohen Abzügen rechnen. Dass ein früher Ruhestand einen in die Armut führt, muss aber nicht sein. Denn feststeht: „Jeder eingezahlte Euro zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung.“

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weiter mitteilt, fange das mit dem ersten Beitrag in jungen Jahren an und ende erst mit dem letzten Beitrag vor dem Rentenbeginn. Wer früher in Rente gehen möchte, kann auch Rentenpunkte kaufen. Aber auch eine andere Möglichkeit kann in Betracht gezogen werden. DAS musst du tun, um ein Jahr früher in Rente gehen zu können!

Rente: So besserst du deine Rente auf!

Rentenpunkte sind eine Art Währung der Rentenversicherung. In der Regel bekommt man einen Punkt, wenn man in einem Jahr genau das Durchschnittsgehalt verdient und normal in die Rentenversicherung einzahlt. Je mehr Punkte man am Ende zusammen hat, desto höher fällt dann auch die Rente am Ende aus.

Rentenpunkte können aber auch gekauft werden. Und das ist dieses Jahr noch besonders günstig. Für Menschen ab 50 Jahren in den alten Bundesländern kostet ein Rentenpunkt 7235,59 Euro, in den neuen Bundesländern 6.943,94 Euro. Im nächsten Jahr soll ein Rentenpunkt laut Schätzungen in den alten Bundesländern dann knapp 8.000 Euro kosten – also rund 800 Euro mehr als noch 2022!

Für Menschen unter 45 gibt es eine weitere Option, die oft übersehen wird: Du kannst Beiträge für bestimmte Zeiten nachzahlen. So kannst du dir wertvolle Beitragszeiten sichern und im Nachhinein mögliche Rentenlücken stopfen.

Rente: Ausbildungszeiten anrechnen lassen

Das geht laut DRV nur für Ausbildungszeiten, die für die Rente nicht berücksichtigt werden. „Dazu zählen Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr“, sagt eine Sprecherin der DRV.

Aber auch nach dem 17. Geburtstag können Versicherte Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen – nämlich dann, wenn diese länger als acht Jahre gedauert haben. Auch die Zeit der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums zählt hier mit rein.

„Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt die Sprecherin. Wichtig: Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Rente: 1.000 Euro für ein Jahr früher Ruhestand

Für jeden Monat, den man freiwillig nachversichern möchte, müssen mindestens 83,70 Euro eingezahlt werden. Je höher die Nachzahlung, umso mehr erhöht sich der spätere Rentenanspruch, bei 1.320,60 Euro ist aber aktuell Schluss. Ein weiterer Vorteil der Nachzahlung: Sie kann steuerlich geltend gemacht werden.

Um ein Jahr früher in Rente zu gehen, musst du also mindestens 1.004 Euro einzahlen. Dafür bekommst du 0,1388 Rentenpunkte, was rund 5 Euro Rente brutto pro Monat bedeutet. Die Nachzahlung lohne sich also vor allem, wenn du früher in Rente gehen möchtest.

Rente: Vor dem 45. Geburtstag Antrag stellen

Doch ist das wirklich der Fall? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, in jedem Fall solltest du dich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV wenden. Vorab kannst du einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Wer anschließend feststellt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss einen Antrag stellen.


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Das geht mit dem Formular V00800. Laut Aussage der DRV selbst, dauert das Ausfüllen rund 30 Minuten. Für den „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ brauchst du folgende Informationen:

  • Versicherungsnummer
  • Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument
  • Kontonummer (IBAN)
  • Angaben zu deiner ausgeübten Tätigkeit
  • Bei Kindern Geburtsnachweise
  • Angaben zu noch nicht anerkannten schulischen Ausbildungszeiten

In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung laut Sprecherin die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit.