Preissteigerungen sind so hoch wie seit 70 Jahren nicht mehr. Lebensmittel- und Energiekosten klettern immer weiter in die Höhe. Steigerungen bei den Gehältern hinken allerdings oft hinterher. Das Gehalt reicht so bei vielen vorne und hinten nicht aus.
Der Finanzfachwirt Simon Neumann (in den Sozialen Netzwerken als „Finanznerd“ bekannt) gibt deshalb drei unkomplizierte Tipps, wie Arbeitnehmer zu einem höheren Netto-Gehalt kommen können.
Steuern sparen: Sonderzahlungen klug nutzen
Neumanns erster Tipp bezieht sich auf alle Sonderzahlungen, auf die man als Arbeitnehmer ein Recht hat. So nennt der Finanzmakler als erste Sonderzahlung den „Tank- oder Essensgutschein“. Das seien 50 Euro im Monat, so Neumann. Die Sonderzahlung könne fast jeder nutzen
„Der Arbeitgeber muss nur die 50 Euro und keine Pauschalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge darauf zahlen, anders müsste der Arbeitnehmer 100 Euro brutto bekommen“, erklärt Neumann im Gespräch mit dieser Redaktion.
So könne man den Betrag zum Tanken und Einkaufen verwenden oder ihn für größere Investitionen ansammeln. Das gehe auch mit einem Internetzuschuss. „Da reicht es aus, dass ich meinem Arbeitgeber bestätige, dass ich so einen Vertrag habe und dann kann er mir auch bis zu 50 Euro im Monat ersetzen“, so der Finanzfachwirt.
Anders als beim Tank- oder Essensgutschein fällt hier zwar eine kleine Pauschalsteuer von 25 Prozent an, aber keine Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge.
Beide Beispiele könne man miteinander kombinieren, so erhalte der Arbeitnehmer 100 Euro netto, wofür er sonst 200 Euro brutto verdienen müsse. „Ein Gespräch oder ein Schreiben an den Arbeitgeber genügt in diesem Fall“, betont Neumann, das Gesicht des YouTube- und TikTok-Kanals „Finanznerd“.
Urlaubszuschuss: „Familie könnte 364 Euro steuerfrei bekommen“
Viele Arbeitnehmer erhalten Urlaubsgeld. „Der Arbeitgeber könnte aber auch, je nachdem wie groß die Familie ist, einen steuerfreien Urlaubszuschuss bezahlen“, betont Neumann. Der Staat verlangt nämlich auf ein normales Urlaubsgeld bestimmte Abgaben. So bleiben laut Neumann von 500 Euro Urlaubsgeld nur rund 240 Euro übrig. Auf den steuerfreien Urlaubszuschuss muss dagegen weder Arbeitgeber noch -nehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
„Eine vierköpfige Familie könnte im Jahr 364 Euro einmalig steuerfrei bekommen“, so Neumann. Steuer- und Abgabenfrei sind pro Jahr 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehepartner sowie 52 Euro für jedes Kind.
Doch kriegt man das hin? Der „Finanznerd“ schlägt vor: „Wenn man zum Beispiel 1.000 Euro Urlaubsgeld bekommt, kann man dem Arbeitgeber vorschlagen, 350 Euro als steuerfreien Urlaubszuschuss zu erhalten und den Rest als normales Urlaubsgeld.“
Man müsse also nicht wirklich viel tun, außer mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Das könne man auch pro Arbeitsverhältnis tun, also wenn man beispielsweise mehreren Jobs nachgeht. „Mittlerweile gibt es einen so großen Fachkräftemangel, dass die Arbeitnehmer ihre Position oft unterschätzen, deshalb kann man diese einfache Forderung durchaus stellen“, betont Neumann im Gespräch mit unserer Redaktion.
Arbeitskollegen einzuladen zahlt sich aus
Der Autor von Finanzbüchern gibt zuletzt einen Tipp, den fast niemand kennt. „Nicht nur Selbstständige, sondern auch Arbeitnehmer können Essen mit Kollegen absetzen“, erzählt der Autor begeistert. Ob Restaurant oder Kantine sei dabei egal, man müsse sich nur abwechselnd einladen.
„Solang man eine offizielle Rechnung vorweisen kann, sich mit dem Kollegen über ein Arbeitsthema unterhalten und selbst bezahlt hat, kann man 70 Prozent der Kosten als Bewirtungskosten absetzen“, skizziert Neumann. Der Finanzfachwirt rechnet vor: „Wenn man das geschickt aufteilt, dann kommen im Jahr bestimmt 50 Essen zusammen, wenn man pro Essen 15 bis 20 Euro bezahlt, dann kommt man im Jahr auf 750 Euro absetzbare Kosten.“
Weitere Themen:
Die einzige Voraussetzung sei, zu benennen, mit wem man gegessen hat und was das Thema war. „Beim Thema kann man kreativ sein, wie zum Beispiel 10-Finger-Schreiben oder Business Englisch verbessern“, schlägt Neumann vor.