Hat die Regierung um Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck mit der Strompreisbremse ein neues „Murksgesetz“ gebastelt? Erinnerungen an die Gasumlage werden wach. Mit ihr hätten Gasunternehmen, denen es ganz und garnicht schlecht ging, ihre Taschen vollstopfen können. Im letzten Moment noch wurde das Gesetz gestoppt. Nun werden Prophezeiungen laut, dass ähnliches auch bei der Strompreisbremse passieren könnte.
Wenn der Strom ab Januar 2023 teurer als 40 Cent pro Kilowattstunde wird, springt der Staat ein und übernimmt die Kosten. Was zunächst gut und solidarisch klingt, bereitet vielen Experten Kopfschmerzen. So schrieben Branchenvertreter der Stadtwerke, wie Steffen Arta der in der hessischen Stadt Dreieich für die Versorgung zuständig ist, einen Brief an Kanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck. Darin begrüßen sie zwar die Deckelung der Energiepreise, doch sie äußern auch ihren Unmut.
Sorgenvoller Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck
„Ernste Sorgen bereitet mir die geplante Ausgestaltung der Energiepreisbremsen in Verbindung mit der Preispolitik einzelner Versorgungsunternehmen, die in der diskutierten Form politisch nicht gewollt sein kann“, lässt Arta in dem Schreiben die Politik wissen.
Die Befürchtung auf gut Deutsch: Stromversorgungsunternehmen könnten die Preise erhöhen und sich so vom Staat fürstlich bezahlen lassen.
Auf diesen Weg könnte Steffen Arta seinen Gewinn laut eigener Rechnung um zehn Millionen Euro erhöhen, wenn er die Strompreise um 20 ct/kWh anheben würde. Im Gespräch mit dem “Focus” räumt er ein, dass das zwar „verlockend“ sei. „Aber uns geht es eben gerade nicht um Gewinnmaximierung. Das passt auch nicht zu uns als Stadtwerke“, so Arta.
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Auf die Frage, ob er in der Branche gewisse Mitnahmeeffekte durch die Strompreisbremse beobachte, antwortet er gegenüber „Focus“: „Diese Vermutung könnte man haben“. Der Brief sei bisher unbeantwortet.
Hintergrund: Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse, welche ab Januar 2023 eingeführt wird, soll die Stromkosten senken. „Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs“, heißt es in der Internetpräsenz der Bundesregierung.