Verstörender Vorfall auf einem Rastplatz der A43 im Ruhrgebiet. Eine Mutter hat mit ihrer Tochter (8) in den Abendstunden des 18. Julis einen Stopp auf der Autobahn im Ruhrgebiet einlegen wollen. Gegen 19.10 Uhr hielt die 36-Jährige auf ihrem Heimweg Richtung Bochum auf dem A43-Parkplatz „Speckhorn“ in Recklinghausen an.
Als die beiden aus ihrem Auto ausstiegen, bemerkte die Mutter plötzlich einen Mann mit heruntergelassener Hose auf einer Bank. Der Mann befriedigte sich in aller Öffentlichkeit und fixierte die Mutter mit ihrer minderjährigen Tochter dabei auch noch mit seinem Blick! Die Bochumerin schnappte sich daraufhin ihr Kind und flüchtete zurück ins Auto. Jetzt hat die Polizei Fahndungsfotos des gesuchten Mannes veröffentlicht.
A43 im Ruhrgebiet: Polizei sucht Sex-Täter
Nach Angaben der Polizei war die Mutter vollkommen entsetzt, dass der Mann einfach ungehemmt weiter onanierte, obwohl ein achtjähriges Mädchen dabei zusehen konnte. Die Bochumerin meldete den Vorfall sofort bei der Polizei. Die konnte den Tatverdächtigen allerdings vor Ort nicht ausfindig machen.
Auch alle weiteren Ermittlungsversuche der Beamten sind bislang ins Leere gelaufen. Deshalb haben die Behörden nun Fahndungsbilder für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Ermittler erhoffen sich davon entscheidende Hinweise zur Identität des Gesuchten.
Sexuelle Belästigung auf A43-Rastplatz: Polizei sucht IHN
Neben den Fahndungsfotos hat die Polizei Recklinghausen außerdem eine Personenbeschreibung veröffentlicht.
So wird der Gesuchte beschrieben:
- 1,70 bis 1,80 Meter groß
- etwa 35 bis 40 Jahre alt
- Pferdeschwanz mit glatten braunen Haaren
- Haare an den Seiten rasiert
- kräftige Statur
Der Mann trug zum Zeitpunkt der Tat eine kurze, graue Hose, ein dunkelgraues T-Shirt und schwarze Puma-Schuhe. Außerdem hatte er einen schwarzen Rucksack dabei. Du erkennst den Mann auf den Fotos? Dann melde dich bitte bei der Polizei Recklinghausen unter der Nummer: 0800/2361 111.
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Sollte der Tatverdächtige erwischt werden, droht ihm nach Paragraph 183 des Strafgesetzbuchs eine empfindliche Strafe. Dazu heißt es in Absatz 1: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“