„Heizt ihr schon?“ – diese Frage treibt gerade viele Deutsche um, vor allem angesichts der Energiekrise und den damit verbundenen explodierenden Kosten.
Um die steigenden Preise für Strom und Gas abzufedern, plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen. Wie zum Beispiel die Deckelung der Gaspreise ab März 2023 oder die Einmalzahlung im Dezember. Letztere wurde jetzt vom Bundeskabinett gebilligt.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigt sich auf Twitter zufrieden. „Die Soforthilfe kommt!“, teilt er auf seinem Kanal mit. Aber auch kritische Stimmen mischen sich unter die Abfederungsmaßnahme.
Entlastung für Gaskunden im Dezember
Am Mittwoch (2. November) hat das Bundeskabinett die Dezember-Soforthilfe beschlossen. Da der Bund die Kosten übernimmt, sollen Gaskunden im Dezember keine vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung leisten müssen.
Zur Abfederung der explodierenden Gaspreise erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen die einmalige Entlastungszahlung. Die voraussichtlich neun Milliarden Euro schwere Soforthilfe soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Die Bundesregierung verzichtet auf eine Besteuerung – vor allem wegen des hohen Bürokratieaufwands.
Bundeskanzler Scholz spricht erneut von einem „Doppelwumms“ und zeigt sich angesichts des Beschlusses auf seinem Twitter-Kanal zufrieden:
Entlastung: „Die eine Zahlung wird kaum reichen!“
Die Verbraucherzentrale warnt allerdings davor, dass die geplante Hilfsleistung verpuffe, wenn die Einmalzahlung für Dezember bei Mieterinnen und Mietern verzögert ankomme.
Und auch Jens Spahn (CDU) sagte in der ARD: „Die eine Zahlung im Dezember wird kaum reichen, auch eine spürbare Entlastung zu bringen – etwa für Familien.“ Auch für Bäckereien oder das Handwerk brauche es laut dem stellvertretenden CDU-Vorsitzenden deutlich früher – Januar, Februar, März – dann auch eine strukturelle Entlastung.
Einmalzahlung: Was heißt das genau?
Was ist bei der Entlastungsmaßnahme konkret geplant? Mietern soll die Entlastung des Vermieters mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Wie weiter aus dem Papier hervorgeht, sollen Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden.
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Der Gesetzentwurf zur Entlastungsmaßnahme soll nun in den Bundestag eingebracht werden. Dieser soll laut Papier am 10. und 11. November zustimmen, der Bundesrat am 11. November. Hierfür ist eine Sondersitzung notwendig. Bis Mitte November sollen die erstattenden Abschlagssummen von den Versorgern ermittelt werden. Zum 1. Dezember sollen diese dann die Erstattung vom Staat erhalten.