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Wirte in Essen dürfen auch im Winter ihre Tische rausstellen

Wirte in Essen dürfen auch im Winter ihre Tische rausstellen

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Foto: WAZ FotoPool
Das Pilotprojekt in Essen-Rüttenscheid verlief erfolgreich: Im kommenden Winter dürfen Wirte auch im Winter ihre Gäste draußen sitzen lassen. Überall in der Stadt. Bei den Gastronomen hat sich diese Neuerung allerdings noch nicht allerorts herumgesprochen.

Essen. 

Bei 30 Grad im Schatten an Außengastronomie im Winter zu denken, das ist ein denkbar großer Kontrast. Im Amt für Straßen und Verkehr aber passiert genau das: In allen Bezirksvertretungen informiert die Stadt über die neue Möglichkeit der Gastwirte, auch im Winter Tische und Stühle vor die Tür zu stellen.

Warum sollten die Gäste im Winter vor die Tür wollen? Um zu rauchen, weil sie es drinnen nicht mehr dürfen wegen des Nichtraucherschutzgesetzes. Fast jedes Restaurant hat heute schon Aschenbecher mit oder ohne Sitzgelegenheit vor der Tür. Folgerichtig registriert die Stadt „erhebliche Wünsche der Gastronomen, ihren rauchenden Gästen ganzjährige Sitzgelegenheiten im Freien anzubieten, da sie befürchten, ansonsten die rauchende Kundschaft zu verlieren“.

Pilotprojekt im vergangenen Winter

Zunächst hatte die Stadt vermehrt Stehtische genehmigt, weil sie weniger Platz auf der Straße wegnehmen. Das reichte den Gastronomen aber nicht aus, weil sie ihre Gäste auch vor Wetter und Kälte schützen wollen. Deshalb gab es im vergangenen Winter ein Pilotprojekt in Rüttenscheid mit 20 Gastronomen. Die Stadt schaute dabei genau hin, dass die Gastronomen ihre Außentische nicht zubauten und keine Heizpilze aufstellten. „Es gab keine Beschwerden, und die Resonanz war positiv“, bewertetet Amtsleiter Dieter Schmitz den Rüttenscheider Testlauf. Deshalb wird die Stadt den Gastwirten in einer weiteren einjährigen Probebetrieb überall in der Stadt den Betrieb von Außengastronomie im Winter anbieten.

Das ist aber kein Freibrief, sagt Schmitz: „Das Aufstellen ist genehmigungspflichtig.“ Muss also beantragt werden und kostet Geld: je nach Lage zwischen 1,60 und 5 Euro pro Quadratmeter und Monat. Der Winter im Sinne der städtischen Sondernutzung beginnt übrigens am 1. November. Außerdem hat die Stadt so die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen, etwa das Verbot von Heizpilzen. Schmitz: „Die heizen die Umwelt mehr auf, als dass sie die Gäste wärmen. Das wollen wir nicht.“ Heizstrahler an Hauswänden dagegen kann die Stadt nicht verbieten, weil dafür keine öffentliche Fläche genutzt wird.

Bei 30 Grad im Schatten an Außengastronomie im Winter zu denken, das scheint auch den Wirten schwer zu fallen. Bis jetzt haben erst zwei Gastronomen einen Antrag dafür gestellt. Das wertet Schmitz aber keinesfalls als mangelndes Interesse. In Gesprächen hat er festgestellt: „Die meisten Wirte wissen das noch gar nicht. Aber unser Angebot wird sich sehr schnell herumsprechen – hoffentlich nicht erst Ende Oktober.“