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Recht auf Rückkehr in die Vollzeit

Recht auf Rückkehr in die Vollzeit

Eine gemeinsame Frauenpolitik von Union und SPD – noch vor zwölf Jahren undenkbar. Als seinerzeit Rot-Grün das Recht auf Teilzeit schuf, wetterten die Christdemokraten gegen die „Bevormundung der Unternehmer“. Davon ist keine Rede mehr, im Gegenteil: In trauter Einigkeit wollen die angehenden Großkoalitionäre das Teilzeitrecht in einem gerade für Frauen entscheidenden Punkt ausweiten: Sie erhalten künftig auch das Recht, wieder in Vollzeit zurückzukehren. Wie schon das Recht auf Teilzeit soll auch die Rückkehr­option nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gelten.

Das könnte künftig Millionen Frauen und ein paar Männern (siehe Grafik) die Sorge nehmen, gegen ihren Willen in Teilzeit zu verharren, auch wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus sind. Knapp acht Millionen Frauen arbeiten heute in Teilzeit, davon laut Statistischem Bundesamt die Hälfte nicht ganz freiwillig, sondern weil sie daheim Kinder betreut oder Angehörige pflegt. Längst nicht alle, aber immerhin rund 1,5 Millionen Frauen würden gern Vollzeit arbeiten.

Diese Zahl spricht gegen die These der Arbeitgeberverbände, die geltenden Gesetze reichten vollkommen aus. Danach sind Beschäftigte, die wieder aus der Teilzeit herauswollen, vom Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender voller Stellen zu bevorzugen. Weil das aber offensichtlich bei vielen nicht funktioniert hat, führte sie das neu geschaffene Recht auf Teilzeit in eine berufliche Sackgasse. Das zu korrigieren, sind Union und SPD fest entschlossen, gegen die massive Kritik der Arbeitgeber.

Die hatten erklärt, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit erzwinge Doppelbesetzungen von Stellen in den Betrieben. Schließlich könne man die für die kürzer getretenen Kolleginnen eingestellten Mitarbeiter nicht einfach fristlos wieder entlassen.

Bei der Personalplanung kommen Union und SPD den Arbeitgebern aber entgegen: Das Recht auf „befristete Teilzeit“ verlangt, dass der Zeitpunkt für die Rückkehr in die Vollzeit vor Beginn der Teilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Das bestätigte das Büro der SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig dieser Zeitung.

Das Rückkehrrecht soll indes nur für Neu-Teilzeitler gelten, „die für ihre Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzer treten“, wie CDU-Sozialexpertin Annette Widmann-Mauz sagte. Für jene, die bereits in Teilzeit gegangen sind, aber wieder mehr arbeiten möchten, soll die geltende Regelung verbindlicher werden. Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, warum sie einer Teilzeitkraft keinen Vollzeitjob bieten können.

Darüber hinaus soll die Elternzeit flexibler werden. „Auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers sollen künftig 24 statt zwölf Monate zwischen dem dritten und 14. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden können“, sagte Manuela Schwesig. Eltern könnten dadurch ihre berufliche Auszeit individueller gestalten.