Männer dominieren nach wie vor die Vorstandsetagen der großen Unternehmen. Fünf Argumente gegen eine gesetzliche Frauenquote.
Jede Quotensetzung ist willkürlich, es sei denn, sie läge bei 50 Prozent. Eine hälftige Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten fordern aber nicht einmal die Befürworter und das aus gutem Grund: Dann würde nämlich jede Neubesetzung zur Farce. In einem 20-köpfigen Aufsichtsrat, der mit zehn Frauen und zehn Männern besetzt ist, käme beim Ausscheiden eines Mitglieds grundsätzlich entweder eine Frau oder ein Mann infrage. Hinzu käme der Proporz zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Im Zweifel müsste etwa eine Frau aus der Gewerkschaft den Posten erhalten. Ob sie tatsächlich die geeignetste Kandidatin wäre, spielte keine Rolle mehr.
Eine Quote für alle ignoriert, wie unterschiedlich die Wirtschaftszweige sind. Der Telekom fällt es im Zweifel leichter, Führungsposten mit Frauen zu besetzen als dem Stahlkonzern Thyssen-Krupp. Mögen Frauen an den Unis auch in der Mehrzahl sein – in die Ingenieursfächer zieht es sie noch immer selten. In einem Industriekonzern, der von der Produktion lebt, ist das aber von Vorteil.
Die Quotenbefürworter wollen für alle Frauen sprechen, das tun sie aber nicht. Denn viele wollen keine Quotenfrauen sein. Dafür sind sie zu stolz und zu selbstbewusst, eine Bevorzugung empfänden sie als Abqualifizierung. Ihre Haltung muss man nicht teilen, aber respektieren. Wer für sich in Anspruch nimmt, die Rechte aller Frauen zu verteidigen, bevormundet diese keinesfalls kleine Gruppe. Die Frauen, die heute von den Unis kommen und bessere Abschlüsse haben als ihre – zudem unterzähligen – Kommilitonen, werden Karriere machen – mit und ohne Quote.
Es muss intelligentere Mittel geben als plumpe Quoten. Es stimmt ja, dass zu wenige Frauen in den Chefetagen sitzen. Was aufhören muss, ist das Zuschanzen von Aufsichtsratsmandaten unter Männern – auf der Arbeitnehmer- wie der Arbeitgeberseite. Noch sind es viel zu oft die alten Patriarchen, die sich selbst oder ihre langjährigen Getreuen in den Aufsichtsrat hieven. Würde der Gesetzgeber das etwa mit Wartezeiten unterbinden, kämen automatisch mehr Frauen zum Zuge.
Verfassungsrechtlich wäre es bedenklich, wenn der Staat Privatunternehmen Vorschriften bei der Besetzung ihrer Spitzenpositionen macht. Zwar fordert das Grundgesetz, der Staat möge auf Gleichberechtigung von Mann und Frau hinwirken. Doch dem steht das Diskriminierungsverbot eines wegen seines Geschlechts abgelehnten Bewerbers sowie die Handlungsfreiheit privater Personen, hier der Anteilseigner des Unternehmens, gegenüber.