Düsseldorf.
Bei der Wahl von Bürgermeistern und Landräten soll in NRW künftig wieder eine klare Mehrheit nötig sein. Die rot-grüne NRW-Regierung will die Stichwahl wieder einführen. Die schwarz-gelbe Vorgänger-Regierung hatte dies 2007 abgeschafft.
NRW will die Stichwahl für Bürgermeister und Landräte wieder einführen. Nach dem Willen der rot-grünen Koalition muss der direkt gewählte Bürgermeister künftig mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten. Scheitert der Kandidat im ersten Wahlgang, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen fällig.
Die Regierung Rüttgers hatte das Kommunalwahlgesetz 2007 geändert und unter anderem die Stichwahl aufgehoben. Eine Begründung: Die Zahl der Wahltermine sollte verringert werden, um die Wahlmüdigkeit zu bekämpfen. Das rot-grüne Kabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf für die Rückkehr zur alten Regelung. Die rot-grüne Minderheitsregierung ist allerdings auf Hilfe aus der Opposition angewiesen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ist gleichwohl zuversichtlich, weil auch CDU-Abgeordnete die von der FDP befürwortete Abschaffung der Stichwahl kritisiert hatten.
Verfassungsklage war gescheitert
Künftig soll der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister, Landrat) nur dann gewählt sein, wenn er in Wahlgang 1 die Hälfte der Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, muss innerhalb von zwei Wochen eine Stichwahl durchgeführt werden. Dort ist dann der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt.
Als einziges Bundesland hatte NRW die Stichwahl abgeschafft. SPD und Grüne scheiterten zwar mit einer Verfassungsklage in Münster, kritisierten die Abschaffung jedoch als „undemokratisch“. Die NRW-Koalition beschloss gestern eine Verbändeanhörung, um das kommunale Wahlrecht zu stärken. „Ohne Stichwahl vertreten Bürgermeister oft nicht einmal die Mehrheit derer, die an der Wahl teilgenommen haben“, klagte Innenminister Ralf Jäger (SPD). Mit der Stichwahl wird die Legitimation der Bürgermeister aus Sicht von Rot-Grün gestärkt.