Als „provozierend“ bewertet Polizeipräsidentin Elke Bartels die Terminwahl der Pro-NRW-Aktivisten für ihren erneuten geplanten Aufmarsch in Duisburg am kommenden Samstag, den 9. November, dem 75. Gedenktag an die Reichspo-gromnacht und die Judenverfolgung, aber auch die von Roma und Sinti.
Doch so wie die Rechtspopulisten den Termin bewusst zur Stimmungsmache wählten, so gab er der Polizei die Begründung, diesen Termin der Kundgebung abzulehnen. Mehr noch: Die von Pro NRW formulierten Aufrufe „Kein Asyl in Neumühl“ und „Rheinhausen darf nicht Klein-Bukarest werden“ erfüllen für Polizeipräsidentin Bartels den Tatbestand der Volksverhetzung und sie erstattete Anzeige. „Damit war die rote Linie überschritten“, so Polizeipressesprecher Stephan Hausch. Darüber hinaus sieht Bartels in der Terminwahl eine „konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und begründet damit ihr Nein zur Kundgebung. Dass sich die Rechtspopulisten damit nicht abfinden werden, ist zu erwarten. Sie kündigten Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Düsseldorf an. Bis Dienstagnachmittag lag allerdings noch kein Antrag vor. Ohnehin wird eine endgültige Entscheidung beim möglichen Gang durch die Instanzen wohl erst kurz vor dem 9. November fallen.
„Wir werden jetzt abwarten“, so Hausch. Oft hatten Neonazis und rechte Splittergruppen mit dem Pochen auf Demonstrationsfreiheit Erfolg bei Verfahren gegen Kundgebungsverbote. Doch der 9. November ist ein besonderer, symbolträchtiger und zugleich brisanter Tag. Daher gibt es auch höchstrichterliche Beschlüsse aus den vergangenen Jahren, die Verbote bestätigten. Darauf hofft jetzt auch die Polizei, die sich zugleich aber rüstet, falls es zu den Aufmärschen in Neumühl und Rheinhausen kommt. „Das kann dann unruhig werden“, befürchtet Hausch.