Eine Studentin soll einen Mann gezwungen haben, Sex mit ihr zu haben, den sie auf einer Online-Dating-Webseite kennengelernt hatte.
Der Fall ist jetzt vor Gericht gelandet. Allerdings wird der nicht einvernehmliche Sex in diesem Fall nicht als Vergewaltigung gehandelt. Die Begründung ist skurril.
Sex: Frau soll Mann überwältigt und vergewaltigt haben – „Viel größer und stärker“
Wie „Dailymail“ berichtet, soll eine 30-jährige Studentin aus Southhampton (England) ihr Date zum Geschlechtsverkehr gedrängt haben. Sie selbst bestreitet das vehement, sie können sich nicht einmal daran erinnern. Der Mann erzählte allerdings, dass sie sein „Nein“ nicht hätte akzeptieren wollen.
Nach der Verabredung in ihrem Haus sei er müde gewesen und wollte sich hinlegen, doch sie wollte noch nicht schlafen. „Sie war sehr betrunken und sagte, sie sei in der Stimmung“, erzählte der Geschädigte vor Gericht. Sie habe sich einfach auf ihn gesetzt und losgelegt. „Sie ist viel größer und stärker als ich, und ich konnte einfach nichts dagegen tun. Ich kann sie nicht bewegen, wenn sie auf mir liegt, weil sie viel schwerer ist als ich.“
Sex: Reaktion der Vergewaltigung erschreckt – „Du sagst vielleicht nein“
Der Mann hatte gegenüber der Polizei zugegeben, eine Erektion gehabt zu haben, allerdings ohne dies zu wollen. Irgendwann sei er aber nicht mehr erigiert gewesen und sie habe aufgegeben, es weiter zu versuchen, sich zur Seite gedreht und sei eingeschlafen. „Es fühlte sich an, als ob es ewig dauern würde, aber wahrscheinlich nicht länger als 15 Minuten.“
Er habe sich verbal gewehrt, doch die 30-Jährige hätte nicht hören wollen. „Ich wollte, dass es aufhört.“ Dass er erigiert gewesen sei, hätte dabei nicht geholfen. Laut dem Staatsanwalt hätte sie Folgendes zu ihm gesagt: „Nun, du sagst vielleicht nein, aber dein S*** sagt ja.“
Am nächsten Morgen hätte sie nicht verstanden, wieso er so distanziert gewesen sei. Sie hätte sich an nichts erinnert. „Es fühlte sich wie ein Schlag ins Gesicht an“, empfand der Mann.
Sex: Warum es keine Vergewaltigung ist
Der Fall wird nicht als Vergewaltigung geahndet, weil dies laut Definition eine Penetration des Penis in die Vagina, Anus oder den Mund sein muss, zu der der Sexualpartner nicht zugestimmt hat. Da es in diesem Fall quasi andersherum war, kann dabei nicht von einer Vergewaltigung gesprochen werden. Dafür bräuchte es einen neuen Begriff oder eine neue rechtliche Definition dessen.
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Für den Mann ändert sich dadurch allerdings nicht. „Ich fühlte mich vergewaltigt“, sagte er laut „Dailymail“ vor Gericht. „Ich konnte nicht glauben, dass das passiert ist.“