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Ukraine-Flüchtlinge in NRW leiden unter Trennung von Haustieren – Land fällt klare Entscheidung

Ukraine-Flüchtlinge in NRW leiden unter Trennung von Haustieren – Land fällt klare Entscheidung

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Duisburger Tierärztin erklärt, wie du deinem kranken Hund helfen kannst

Ukraine-Flüchtlinge in NRW leiden unter Trennung von Haustieren – Land fällt klare Entscheidung

Duisburger Tierärztin erklärt, wie du deinem kranken Hund helfen kannst

Wir waren in der Tierklinik am Kaiserberg und haben uns einige Krankheiten erklären lassen.

Stell dir vor, du flüchtest vor dem Krieg in der Ukraine zusammen mit deinem Haustier. Und in NRW angekommen darfst du es nicht einmal behalten?

Dieses traurige Schicksal trifft alle Geflüchteten aus der Ukraine. Doch jetzt haben sich die Bundesländer, auch NRW, zu einer dringend notwendigen Entscheidung durchgerungen.

Ukraine-Flüchtlinge in NRW müssen sich von Haustieren trennen – jetzt gibt es Hoffnung

Die Bundesländer haben zusammen eine Regelung für Haustiere beschlossen, die von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit ins Land gebracht werden. Sie sollen, wenn möglich, nicht von ihren Besitzern getrennt werden. Darüber informiert die Tierschutzbeauftragte der NRW-Landesregierung, Gerlinde von Dehn.

Die grundsätzlich geltenden tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, die vor allem eine Verbreitung von Tollwutinfektionen verhindern, sollen dafür etwas vereinfacht werden. In Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut sollen Flüchtling, die bereits eine Unterkunft haben, ihre Tiere bei den kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung zu gewährleisten.

Ukraine-Flüchtling in NRW: Hoffnung für Tierhalten – doch DAS ist weithin unmöglich

In die Flüchtlingsunterkünfte dürfen die Haustiere allerdings immer noch nicht. Diese seien für die Haltung der Tiere nicht ausgelegt, zudem müssten potenzielle Gesundheitsgefahren für andere Bewohner ausgeschlossen werden.

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Für Notfälle stehe nun ein Netzwerk von privaten Organisationen zur Verfügung, die die Tiere bei Privatpersonen unterbringen können, so die Tierschutzbeauftragte. Dafür würden Kontaktdaten von ehrenamtlich organisierten Vereinen und Personen gesammelt und an die zuständigen Behörden und die Kommunen weitergeleitet.

Die neue Reglung gelte vorerst bis zum 31. August. (dpa/mbo)