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Mutter in USA heiratet erst ihren Sohn, dann ihre Tochter

Mutter in USA heiratet erst ihren Sohn, dann ihre Tochter

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Ein bizarrer Inzest-Fall beschäftigt US-Gerichte. Eine 44-Jährige hat ihre Kinder geheiratet. Das Sorgerecht hatte sie schon verloren.

Washington. 

Eine Mutter in den USA hat nach Medienberichten erst ihren Sohn und dann Jahre später ihre Tochter geheiratet. Das geht den Angaben zufolge aus Gerichtsunterlagen hervor.

Demnach bekannte sich die heute 26-jährige Tochter am vergangenen Dienstag vor einem Richter im Bundesstaat Oklahoma des Inzests schuldig und erhielt eine zehnjährige Bewährungsstrafe. Die Ehe habe sie annullieren lassen. Das Verfahren gegen die 44-jährige Mutter sei noch anhängig.

Ermittler schöpften Verdacht

Den Berichten der „Tulsa World“ und „Washington Post“ zufolge hatten die beiden Frauen im März 2016 geheiratet. Im August des Jahres habe ein Ermittler der staatlichen Kinderfürsorgebehörde Verdacht geschöpft und Alarm geschlagen. Einen Monat später seien Mutter und Tochter festgenommen und wegen Inzests angeklagt worden.

Im Zuge der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass die Frau bereits 2008 ihren damals 18-jährigen Sohn geheiratet habe, der die Ehe dann 15 Monate später für ungültig erklären ließ. Als Grund habe er Inzest angeführt, aber offenbar sei es damals nicht zu einem Verfahren gekommen.

Mutter hielten Ehen für legal

Die Mutter hatte den Berichten zufolge schon vor langem das Sorgerecht für ihre insgesamt drei Kinder verloren. Diese seien dann von ihrer Großmutter adoptiert worden. In Vernehmungen gab die Mutter an, sie habe bis vor ein paar Jahren mit keinem der Kinder Kontakt gehabt – bis sie und ihre Tochter zusammengefunden hätten.

Sie habe sich auch über Gesetze informiert und den Schluss gezogen, dass die Ehe mit ihrer Tochter nicht illegal sei, weil auf deren Geburtsurkunde die Großmutter als biologische Mutter angegeben sei. Die Polizei vermutet nach Angaben der Zeitungen, dass die Urkunde nach der Adoption geändert wurde. Das ursprüngliche Dokument weise den Namen der tatsächlichen Mutter auf. (dpa)