Surfen bei Fehmarn, lange Strandspaziergänge auf Sylt oder etwas Einsamkeit auf Langeoog – die Deutschen verbringen ihren Urlaub am liebsten im eigenen Land. Gerade jetzt im Sommer sind die Strände an Nord- und Ostsee besonders beliebt. Doch auch wenn die Anreise meist günstiger ausfällt als ein Flug nach Mallorca, ein Kostenfaktor bleibt: die Kurtaxe. Aber auch hier lässt sich sparen – zumindest theoretisch.
Eine Tabelle des Statistikportals Statista zeigt: Die Ostseeinsel Fehmarn ist das Schnäppchen unter den deutschen Eilanden. Dort zahlen Urlauber in der Hauptsaison 1,80 Euro pro Person und Nacht. Wer auf der Nordseeinsel Sylt Urlaub macht, muss da schon tiefer in die Tasche greifen – und zwar nicht nur bei den bekannten Szenerestaurants. Bei 3,20 Euro liegt die Kurtaxe in Westerland.
Spitzenreiter sind die Ostfriesischen Inseln. Bei einem zweiwöchigen Langeoog-Urlaub kommen für eine vierköpfige Familie mit Kindern über sechs Jahren in der Hauptsaison 145,60 Euro Kurtaxe zusammen. Langeoog, Juist und Borkum sind besonders kostspielig, 3,50 Euro werden dort fällig. Doch auch, wer im Urlaub auf Wellenrauschen und Meeresbrise verzichten kann, kommt an der Abgabe nicht vorbei. Selbst in den Kurorten Bad Kissingen in Bayern und Baden-Baden in Baden-Württemberg werden 3,50 Euro fällig. Mit 50 Cent gibt sich hingegen Kassel-Wilhelmshöhe zufrieden.
Auch Gerichte beschäftigen sich mit der Abgabe
Rechtlich gesehen sei die Kurtaxe eine sogenannte öffentlich-rechtliche Abgabe besonderer Art, heißt es in einem Papier des Deutschen Tourismusverbands. Sie wird, anders als etwa Steuern, zweckgebunden erhoben. Das eingenommene Geld darf also nicht einfach zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet, sondern muss in den Tourismus investiert werden. Wie hoch die Kurtaxe genau ist, ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Höhe, Staffelung und Zeitraum werden von den Gemeinden eigenständig festgelegt. Deutschlandweit liegt die durchschnittliche Höhe der Kurtaxe bei immerhin 2,33 Euro.
Aber nicht alles ist erlaubt. Eine Hotelbesitzerin im Sauerland hat kurzerhand 75 Cent pro Gast und Tag auf die Kurtaxe draufgeschlagen und verdiente so fast 9000 Euro zusätzlich. Doch das ist verboten. Ein Gericht verurteilte sie im April deshalb zu einer Geldstrafe. Grundsätzlich darf eine Kurtaxe ausschließlich von staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben werden.
Das bekam 2014 auch Dresden zu spüren. Die Stadt hatte die Einführung einer Kurtaxe in Höhe von 1,30 Euro beschlossen. Zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied. Dresden sei kein staatlicher Kurort. Die bereits erhobenen Beiträge musste die Stadt zurückzahlen. Dresden hat reagiert. Nun gilt eine Bettensteuer, die auf den Übernachtungspreis draufgeschlagen wird. Auch andere Städte wie Köln haben inzwischen eine solche Steuer eingeführt. Im Gegensatz zu den Einnahmen aus der Kurtaxe fließen die Steuereinnahmen direkt in den städtischen Haushalt und dürfen frei verwendet werden – ein vielleicht nicht ganz unwichtiges Detail. Dresden rechnet immerhin mit Einnahmen von mehreren Millionen Euro.