- Gutscheine gehören noch immer zu beliebten Geschenken, auch zu Weihnachten
- Doch können Gutscheine auch ablaufen? Und sind sie übertragbar?
- Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema
Berlin.
Geschenkgutscheine gehören immer noch zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken – schließlich ist man damit eigentlich immer gut beraten. Sicher lag auch dieses Jahr wieder der ein oder andere Gutschein unter dem Weihnachtsbaum.
Oft kommt mit dem Auspacken die Erinnerung an Gutscheine vom letzten Jahr, die man doch glatt vergessen hat, einzulösen. Doch wie lange ist ein solcher in der Regel gültig? Und welche Möglichkeiten gibt es nach Ablauf eines Gutscheins?
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema:
Kann ein Gutschein ablaufen?
Generell gilt für jeden Gutschein eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt immer zum Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. In manchen Fällen kann jedoch auch eine kürzere Einlösedauer gelten.
Diese bemisst sich immer am Einzelfall. So kann ein kleines Nagelstudio eine kürzere Frist ansetzen als ein großes Unternehmen. Demnach hatte das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 17.01.2008 festgestellt, dass der Internethändler Amazon Gutscheine nicht auf ein Jahr befristen darf.
Ein weiterer Spezialfall sind beispielsweise Gutscheine für eine Theateraufführung. Hier ist die aktuelle Spielzeit ein Richtwert für die Gültigkeit.
Was tun, wenn mein Gutschein abgelaufen ist?
Ein abgelaufener Gutschein bedeutet nicht immer, dass der Kunde vollständig leer ausgeht. Innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist kann man auch für einen befristeten Gutschein verlangen, dass der Geldwert erstattet wird.
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Eine Einschränkung gibt es dabei: Der Händler hat in diesem Fall das Recht, einen Teil des Geldes zu behalten, seinen Gewinnausfall quasi. Die Höhe ist auch hier eine Einzelfallentscheidung. Der Kunde sollte hier mit bis zu 25 Prozent Abzug rechnen.
Kann ein Gutschein auch Stück für Stück eingelöst werden?
Diese Möglichkeit gibt es. Der Restbetrag wird in diesem Fall einfach auf dem Gutschein vermerkt oder der Händler stellt einen neuen aus. Seit es elektronische Gutscheinkarten gibt, wurde diese Handhabe noch weiter vereinfacht.
Aber Achtung: Der Händler ist nicht verpflichtet, den Restbetrag des Gutscheins nach einem Teilkauf in bar auszuzahlen!
Kann man sich generell den Geldbetrag eines Gutscheins auszahlen lassen?
Hier gilt: Fragen kostet nichts! Stimmt der Händler allerdings nicht zu, müsstest du wohl doch Ware oder Dienstleistung gegen den Gutschein tauschen, denn der Händler ist generell nicht verpflichtet, den Geldbetrag auszuzahlen.
Ist es möglich, dass eine andere Person meinen Gutschein einlöst?
Den eigenen Geschenkgutschein im nächsten Jahr einfach weiterverschenken oder verkaufen? Das geht! Üblicherweise werden Gutscheine nicht persönlich ausgestellt. Eine namentliche Nennung auf einem Gutschein – „von Tom für Julia“ etwa – kann als persönliche Widmung betrachtet werden.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf können also auch die vergessenen Gutscheine aus dem letzten Jahr noch beruhigt eingelöst werden – nur endlos Zeit sollte man sich damit nicht lassen. (alka)