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Gericht: Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden

Gericht: Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden

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Cannabis: Diese Gründe gibt es für eine Legalisierung der Droge

Gericht: Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden

Cannabis: Diese Gründe gibt es für eine Legalisierung der Droge

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Feierabendbier ist erlaubt. Aber dürfen Polizisten in ihrer Freizeit Drogen nehmen? Ein abgelehnter Bewerber zog deshalb vor Gericht.

Berlin. 

Wer das Rauschgift Marihuana raucht oder andere Cannabisprodukte konsumiert, darf in Berlin nicht Polizist werden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Polizei, die einen Bewerber abgelehnt hatte, wie am Montag mitgeteilt wurde. Der 40-jährige Mann wollte im vergangenen Jahr Polizist werden. Bei einer Blutuntersuchung im September 2017 wurde eine größere Menge des Cannabis-Abbauprodukts THC-Carbonsäure gefunden. Deshalb wies die Berliner Polizei die Bewerbung ab.

Der Mann war gerichtlich gegen die Entscheidung der Polizei vorgegangen. Das Gericht stellte aber fest, die Einstellung setze „die umfassende Eignung eines Bewerbers“ voraus. Die Polizei habe dabei einen „weiten Einschätzungsspielraum“.

Der Cannabiskonsum könne die Eignung zum Autofahren einschränken. Dies zähle zu den Aufgaben von Polizisten. Ein solcher Bewerber sei daher nicht uneingeschränkt fähig für den Polizeidienst, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege.

Blutwerte geben Aufschluss über Konsum

Angesichts des festgestellten Blutwertes von 300 Nanogramm pro Milliliter THC-Carbonsäure sei die Behauptung des Bewerbers, keine Drogen zu konsumieren, „nicht glaubhaft“. Die Blutwerte könnten Aufschluss darüber geben, in welchem Zeitraum Cannabisprodukte wie Marihuana oder Haschisch geraucht oder anders konsumiert wurden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fiel bereits am 4. Juli und wurde jetzt mitgeteilt. Dagegen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (dpa)