- Verwaltungsgericht streicht verkaufsoffenen Sonntag im Rhein-Ruhr-Zentrum
- Flohmarkt drumherum keine ausreichende besondere Veranstaltung
- So lief es auch schon beim Centro und in Sterkrade
Mülheim.
Pech für dich, wenn bei dir am Sonntag die gemütliche Shopping-Tour auf dem Zettel stand: Der verkaufsoffene Sonntag im Rhein-Ruhr-Zentrum am 8. Januar ist gestrichen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitag einem Eilantrag der Gewerkschaft verdi entsprochen und untersagt, dass die Läden öffnen dürfen.
Besondere Veranstaltung muss das Haupt-Event sein
Grund: Geschäfte dürfen nur dann sonntags öffnen, wenn ein besonderer Anlass bestehe. Also eine Veranstaltung drumherum, etwa ein Stadtfest.
Wichtig dabei: Die Veranstaltung muss das Haupt-Event des Tages sein, nicht die offenen Läden.
„Flohmarkt Wunderwinkel“ reicht nicht aus
Zwar habe ein „Antiquitätenmarkt“ stattfinden sollen – doch dieser Markt sei auf der Internetseite des Veranstalter gar nicht zu finden gewesen. Stattdessen steht da, er würde an dem Tag in Mülheim den „Flohmarkt Wunderwinkel“ veranstalten.
Und ob der so viele Besucher anziehe (und nicht etwa das Einkaufszentrum), das sei nun wirklich fraglich.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Läden im Centro und in Sterkrade durften auch schon nicht öffnen
Damit ereilt das Rhein-Ruhr-Zentrum übrigens das gleiche Schicksal wie das Oberhausener Centro und die Läden in Sterkrade: Auch hier hatte Verdi einen Eilantrag gestellt, dem das Verwaltungsgericht gefolgt ist. Ein geplantes „Dreikönigsfest“ reiche nicht aus, um die Geschäfte zu öffnen.
Das wird wohl nix mit der Shopping-Tour. Dann bleibt’s beim üblichen Sonntagsprogramm: Netflix & Chill.
(lin)
Du wolltest Sonntag ins Centro zum Shoppen? Das wird wohl nix – wir verraten dir, wo du trotzdem einkaufen kannst