Veröffentlicht inMülheim

Aldi wegen Werbung vor Gericht – weil der Discounter seinen Kunden DAS versprochen hat!

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Aldi gegen Lidl - der ultimative Vergleich

Aldi wegen Werbung vor Gericht – weil der Discounter seinen Kunden DAS versprochen hat!

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Zahlen, Daten, Fakten: Wo ist es günstiger? Wer ist größer? Welcher Discounter steht in der Kritik?

Aldi Süd muss sich vor Gericht verantworten für einen Slogan, den sich der Discounter eigenhändig auf die Fahne geschrieben hat.

Denn Aldi Süd wirbt in seiner Werbung damit, dass es sich um einen „klimaneutralen Lebensmitteleinzelhändler“ handelt.

Aldi Süd muss sich vor Gericht beweisen

Doch ob der Discounter sich tatsächlich so nennen darf, wird nun seit Ende Januar vor Gericht verhandelt.

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Die Wettbewerbszentrale hat Aldi Süd unter anderem wegen dieses Slogans abgemahnt, da es als „Irreführung“ gelte. Das berichtet die „Lebensmittelzeitung„.

Gutachter müssen Kompensationsleistungen bei Aldi Süd belegen

Der Discounter erläutere die angebliche Klimaneutralität nicht näher in seiner Werbung. Das werde als irreführend und intransparent gewertet.

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Das ist Aldi:

  • Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen in Essen und Mülheim
  • Aldi steht für Albrecht-Discount: 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
  • 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
  • Die Trennung in Nord und Süd erfolgte 1961
  • Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit
  • Alle weltweiten Filialen sind den beiden Unternehmen mit Sitz in den Ruhrgebietsstädten zugeordnet

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Denn laut Wettbewerbszentrale bedeutet „klimaneutral“nämlich, dass ein Unternehmen Kompensationsleistungen tätigen muss, um die von ihm verursachten Treibhausemissionen auszugleichen. Und genau das muss Aldi Süd nun beweisen, ob dies geschehen ist und weiter geschieht.

Ob Aldi Süd gewinnt, hängt nun an den Gutachtern

Sollte dies der Fall sein, darf Aldi Süd sich weiter als klimaneutral bezeichnen. Kommt allerdings vor Gericht heraus, dass der Discounter zu wenig kompensiere, dann müsse die Bezeichnung aus der Werbung fliegen.

Das muss nun das Gericht entscheiden. Wann das Urteil fallen soll, ist nicht bekannt. (fb)