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Gelsenkirchen: Frau raucht im Bahnhof – das soll sie bitter bereuen!

Gelsenkirchen: Frau raucht im Bahnhof – das soll sie bitter bereuen!

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Gelsenkirchen: Eine Frau aus Essen wird ihre Nacht am Hauptbahnhof so schnell wohl nicht vergessen. (Symbolbild) Foto: Frank Oppitz / FUNKE Foto Services

Gelsenkirchen. 

Es war mitten in der Nacht, als eine Frau (40) sich am Sonntag eine Zigarette angesteckt hat. Blöderweise entschied sich die Essenerin dazu im Hauptbahnhof in Gelsenkirchen.

Noch bitterer für sie, dass es der Polizei in Gelsenkirchen nicht entging. Was die Beamten dann in ihrer Tasche fanden, setzt dem ganzen Akt die Krone auf.

Gelsenkirchen: Frau steckt sich Zigarette an und gerät ins Visier der Polizei

Rauchen am Bahnhof ist außerhalb der ausgewiesenen Flächen verboten – und das nicht erst seit gestern. Gegen 3 Uhr am Sonntagmorgen setzte sich die 40-jährige Essenerin über das Verbot hinweg.

Dadurch geriet sie ins Visier von Einsatzkräften der Polizei, die genau zu diesem Zeitpunkt durch den Gelsenkirchener Bahnhof liefen.

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Fakten über die Stadt Gelsenkirchen:

  • Stadtteil Buer 1003 erstmals urkundlich erwähnt
  • rund 260.000 Einwohner, fünf Stadtbezirke und 18 Stadtteile, elftgrößte Stadt in NRW
  • Heimatstadt des Bundesligisten FC Schalke 04
  • Wahrzeichen unter anderen: Zoom Erlebniswelt, Wissenschaftspark Rheinelbe, Sport-Paradies
  • Oberbürgermeisterin ist Karin Welge (SPD)

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Sie kontrollierten ihre Tasche und waren überrascht über das, was sie darin entdecken sollten.

Polizisten machen überraschende Entdeckung am Hauptbahnhof Gelsenkirchen

So fanden die Einsatzkräfte in der Tasche der 40-Jährigen eine größere Mengen synthetischer Drogen. Dabei war die Essenerin vorher ein komplett unbeschriebenes Blatt für die Polizei.

Das änderte sich durch diesen Zufalls-Fund.

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Die Frau musste auf der Wache in Gelsenkirchen Fingerabdrücke abgeben und hat jetzt gleich zwei Verfahren am Hals. Erstens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Rauchens im Bahnhof.

Außerdem muss sie sich auf ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen. (ak)