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Urteil nach Messerattacke vor „Mupa“ in Essen: Täter muss lange ins Gefängnis

Urteil nach Messerattacke vor „Mupa“ in Essen: Täter muss lange ins Gefängnis

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Foto: Peter Sieben
  • Im Oktober 2015 hat Azeadine E. einem Mann mit einem Messer in den Hals geschnitten
  • Nun wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt
  • Auch das Opfer wird kritisiert

Essen. 

Urteil im Prozess nach dem Messerangriff vor der Essener Disco „Musikpalette“: Der Angeklagte Azeadine E. wurde am Dienstag zu fünf Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, wie die berichtet.

Am 25. Oktober 2015 hatte der 24-jährige Mülheimer seinem Kontrahenten Marcel C. nach einer Rangelei mit einem Messer eine Schnittwunde am Hals verpasst. Diese reichte bis zur Wirbelsäure und verletzte ihn schwer. Azeadine E. soll dabei stark alkoholisiert gewesen sein.

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Falsche Reaktion in Notwehrlage

Vom Richter Andreas Labentz gab es am Dienstag allerdings auch Kritik an seinem Opfer. „Der körperliche Angriff, das muss man so klar sagen, ging eindeutig vom Nebenkläger aus. Er und sein Freund zogen demonstrativ die Jacken aus. Das sollte signalisieren: Jetzt geht’s los”, berichtet die WAZ.

Nachdem der Angeklagte von seinem Gegenüber zweimal weggeschubst wurde, zog er das Messer und stach zu. Aus Sicht des Gerichts die völlig falsche Reaktion in einer vermeintlichen Notwehrlage. Er hätte das Messer drohend zeigen müssen, um verhältnismäßig zu reagieren, so der Richter.

Keine versuchte Tötung

Trotzdem wurde der Marrokaner am Ende nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes verurteilt. „Aus Sicht des Angeklagten hätte er erneut zustechen müssen, um den anderen zu töten. Das hat er aber nicht getan, und deshalb wird er nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes verurteilt.”

Auch weil „der Nebenkläger den Schritt von der rein verbalen zur körperlichen Auseinandersetzung gemacht hat”, wurde der 24-Jährige am Ende nur zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Den ganzen WAZ-Artikel kannst du nachlesen.

(fr)