Nachdem Unternehmens-Zulagen für Opel-Betriebsräte bekannt wurde, geben Arbeitnehmerverteter von Eon, Thyssen-Krupp und Siemens auf Der Westen Einblicke in ihre Vergütungsregeln. Willi Segerath bei Thyssen-Krupp Stahl verdient 7500 Euro.
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In der Debatte um die Bezahlung von Betriebsräten gehen mehrere Betriebsratschefs großer Konzerne in die Offensive: Sie wären bereit, ihre Bezüge zu veröffentlichen, sagten Hans Prüfer (Eon-Konzern), Willi Segerath (Thyssen-Krupp Stahl) und Pietro Bazzoli (Siemens-Werk Mülheim) dieser Zeitung.
Sie gehen deutlich offener mit dem Thema um als Opel-Gesamtbetriebsratschef Klaus Franz. Als am Wochenende bekannt wurde, dass Opel seinen Betriebsräten in Rüsselsheimer Zulagen zwischen 300 bis 1500 Euro zahlt, gab sich Franz zugeknöpft. Weder zu seinem Gehalt noch zum Vorwurf, er selbst entscheide bei Opel, welcher Betriebsrat wie viel Geld erhält, wollte sich Franz äußern.
Bei Thyssen-Krupp Stahl sind die Aufwandsentschädigungen für Vollzeit-Betriebsräte laut Segerath klar geregelt: „Sie erhalten alle die gleiche Pauschale, in der Regel 600 Euro“, sagte er. Das sei mehr als gerechtfertigt, weil seine 39 Betriebsräte sich um 13 000 Beschäftigte kümmerten. „Sie arbeiten 60 bis 65 Stunden die Woche, laut Tarifvertrag wären es nur 34.“
7500 Euro Monatsgehalt
Segerath nennt auch sein eigenes Gehalt: 7500 Euro im Monat. „Ich wäre dafür, das ins Internet zu stellen, um unsere Vergütung transparent zu machen. Dann kann auch jeder sehen, was im Vergleich dazu ein Vorstand erhält.“
Segerath sitzt zudem im Aufsichtsrat. Die Vergütung für dieses Mandat können Arbeitgebervertreter behalten, er tritt es zu 90 Prozent an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Das lässt sich nachprüfen: Die IG Metall veröffentlicht in ihrer Mitgliederzeitschrift die Saläre der Aufsichtsräte samt Hinweis, ob sie abgeführt wurden.
Große Verantwortung
Bei Eon-Energie gibt es Zusatz-Pauschalen für freigestellte Betriebsräte schon lange nicht mehr, so Konzernbetriebsratschef Hans Prüfer. „Wer in den Betriebsrat geht, bekommt das Gehalt eines Vergleichsarbeitnehmers“, sagt er. Das heißt, er behält mindestens sein altes Gehalt, kann aber später auch höher eingruppiert werden. „Die Frage ist, wie sich jemand entwickelt hätte, wenn er nicht seine Arbeitskraft in den Dienst des Betriebsrates gestellt hätte. Die Verantwortung eines Arbeitnehmervertreters ist immens groß“, erklärt Prüfer.
Er selbst hätte ebenfalls „kein Problem damit, meinen Verdienst zu veröffentlichen“, sagte Prüfer. Dann aber gleichzeitig als Gruppe. Die gleich lautende Antwort gab auch Pietro Bazzoli, Betriebsratschef im Mülheimer Siemens-Werk. Dort erhielten die Betriebsräte keine Zuschläge.
Unscharfes Betriebsverfassungsgesetz
Die unterschiedliche Vergütung der Betriebsräte ist möglich, weil das Betriebsverfassungsgesetz unscharf bleibt. Einerseits legt es fest, die Arbeit müsse „ehrenamtlich“ und „unentgeltlich“ sein, andererseits dürfen Betriebsräte nicht benachteiligt werden. Damit werden mal Mehraufwands-Pauschalen begründet und mal Eingruppierungen in höhere Gehaltsgruppen.
Die IG Metall erklärte, Überstunden-Pauschalen seien unproblematisch. Justiziar Thomas Klebe erinnerte aber auch an die Empfehlung an die Betriebsräte, die Vergütungsregeln offenzulegen, „um Vertrauen zu schaffen“.