Nach einem Urteil zu unwirksamen Preiserhöhungen für Strom- und Gaskunden in der Grundversorgung gibt es in Duisburg eine Flut von Widersprüchen.
Duisburg.
Die Duisburger Stadtwerke müssen seit gut drei Monaten eine Flut von bisher rund 6000 Widersprüchen zu einem einzigen Thema bearbeiten. Der Grund: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 entschieden, dass Strom- und Gasanbieter ihre Kunden in der Grundversorgung („Tarifkunden“) vor Preiserhöhungen genau über deren Grund und Umfang informieren müssen. Das heißt: Zurückliegende Erhöhungen sind für die betroffenen Verbraucher unwirksam.
Und viele haben darauf bereits reagiert und erhoffen sich nun, per Widerspruch möglichst schnell Geld zurückerstattet zu bekommen. Von dieser Erwartungshaltung berichten nicht nur die Stadtwerke, sondern auch die Verbraucherzentrale.
BGH muss noch entscheiden
Beide treten diesbezüglich auf die Bremse. „Der Bund hat nach dem Urteil zwar die Verordnungen bereits geändert. Inwieweit und ob überhaupt Rückforderungsansprüche bestehen, ist aber noch gar nicht klar“, sagt Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg, die allein in der vergangenen Woche 100 Anfragen zu entsprechenden Musterbriefen verzeichnet hat. Das müsse erst noch der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Viele Fragen seien noch offen – auch etwa zur Widerspruchsfrist. Trotzdem sei es richtig und wichtig, so schnell wie möglich Widerspruch einzulegen. „Und auch Sonderkunden“, so Verbraucherschützerin Marina Steiner. „sollten ihre Ansprüche bei uns prüfen lassen.“
Starke Belastung für den Kundenservice
Bei den Stadtwerken wird bereits hochgerechnet. Verlässliche Angaben zu möglichen finanziellen Einbußen seien ohne BGH-Urteil aber nicht möglich, so Sprecher Thomas Nordiek. Unabhängig davon habe die Zahl der Widersprüche allein zu diesem Thema längst eine außergewöhnliche Dimension erreicht. „Dies führt zu einer starken zusätzlichen Belastung für den Kundenservice“, so Nordiek. „Normalerweise haben wir monatlich etwa 6000 Kundenkontakte, diese Widersprüche kommen jetzt noch oben drauf.“ Jeder Antrag werde aber so schnell wie möglich bearbeitet.
Zur Zahl der Kunden insgesamt, die zumindest vorsorglich Ansprüche anmelden können, sagt der Sprecher nichts – aus Wettbewerbsgründen, wie es heißt. Marina Steiner weiß aber durch Umfragen der Verbraucherzentrale, „dass immer noch ein Großteil der Kunden in der übrigens auch noch recht teuren Grundversorgung sind“.
Sie hofft, dass der Bundesgerichtshof nun schnell Rechtssicherheit schafft und bereits in diesem Frühjahr ein Urteil fällt. Nordiek rechnet allerdings erst im Sommer oder sogar Herbst mit einem Richterspruch.