- In mehreren Städten des Ruhrgebiets ist es momentan verboten, die Wälder zu betreten
- Wenn du es doch tust, droht eine Strafe zwischen 250 und 25.000 Euro
- Das Verbot gilt bis Sonntag, 28. Januar
Bochum.
Sturmtief „Friederike“ hat am 18. Januar in ganz Deutschland große Verwüstungen hinterlassen. Nach wie vor sind viele Wälder in NRW vom Sturm gezeichnet und können für Besucher durch herabfallende Äste eine tödliche Gefahr darstellen. Gerade erst ist ein Mann im Wald von einem Baum erschlagen worden und bei Hamm hat sich eine Spaziergängerin im Wald ebenfalls schwere Verletzungen zugezogen.
Deshalb wurden beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW nun Konsequenzen aus dem Sturmereignis und der daraus resultierenden Gefahr gezogen.
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Wie es in einer Mitteilung heißt, hat die Behörde aus Gründen der Gefahrenabwehr in mehreren NRW-Städten das Betreten von Wäldern verboten. Dazu zählen Bochum, Herne, Dortmund, Recklinghausen, Hamm, Bottrop, Schwerte und Unna.
Die sogenannte Ordnungsbehördliche Verordnung gilt auf Basis des Paragraphen 52 des Landesforstgesetzes Nordrhein-Westfalen, sowie auf Basis des Paragraphen 70 (1) Nr. 8 LFoG.
Wenn du trotz Verbotes den Wald betrittst, begehst du eine teure Ordnungswidrigkeit
Bedeutet, dass du also eine Ordnungswidrigkeit begehst, wenn du den Wald trotz Verbotes betrittst. Das wiederum kann eine Strafe nach sich ziehen, die zwischen 250 und 25.000 Euro beträgt. Das Verbot gilt aktuell bis Sonntag, 28. Januar, 24 Uhr.
Ob du also momentan einen kleinen Spaziergang im Wald unternimmst, solltest du dir vielleicht zweimal überlegen, denn das könnte unter Umständen ein recht teurer Ausflug werden.