Eine Mutter mit ihren fünf Kinder hofft auf Asyl in NRW. Sie war auf der Flucht vor ihrem Vergewaltiger – der Mann, der ihr einst Liebe und Treue bis zum Tode versprochen hatte.
Nun soll sie in wenigen Wochen genau in dessen Arme zurückgeschickt werden. Dann soll sie mit ihren Kindern von Köln (NRW) zurück an den Ort, der für die Familie die Hölle war. Das berichtet „Focus“.
Asyl in NRW: Familie soll abgeschoben werden – zurück zu ihrem Peiniger
In ihrer Not wendete sich eine 16-jährige Schülerin an ihren Klassenlehrer. Mit einem Stapel voll Papiere tauchte sie mit der Bitte um Hilfe sie vor Frank Gerstenberg auf.
In einem Bescheid des Kölner Ausländeramtes an die Mutter, wird diese darüber informiert, dass ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde. Daher ist sie aufgefordert, Deutschland spätestens bis zum 3. Juli 2022 zu verlassen.
Drei Jahre ist die Flucht der Familie aus dem Balkan nach Deutschland her, die 16-Jährige hat gerade den Hauptschulabschluss absolviert.
In der Heimat saß der Vater im Gefängnis, weil er die Mutter vergewaltigt hatte. Gegen ihn liege ein Umgangs- und Annäherungsverbot vor. Inzwischen sei er aber wieder frei. Das aller gehe aus den Dokumenten des Kölner Ausländeramtes hervor, die „Focus“ vorliegen.
Asyl in NRW: Hoffnung stirbt zuletzt – Lehrer kämpfen gegen die Abschiebung
Atteste, die der Mutter infolge der Misshandlungen und Vergewaltigungen durch ihren Ehemann eine Posttraumatische Belastungsstörung bescheinigten, würden nicht ausreichen. „Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben im Falle einer freiwilligen Ausreise oder bei der zwangsweisen Rückführung in ihr Heimatland wurde nicht glaubhaft geschildert“, zitiert Lehrer und Journalist Gerstenberg aus dem Schreiben.
Er will die Abschiebung der Familie nicht einfach so hinnehmen. Dafür hat er das gesamte 55-köpfige Kollegium der Ursula-Kuhr-Schule in Köln-Heimersdorf zusammengetrommelt, um mit einer Petition an den Landtag NRW einen Abschiebestopp zu erwirken.
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Die Hoffnung liegt laut „Focus“ darin, dass zumindest die 16-Jährige eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekomme. Nach Paragraph 25a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes soll einer Jugendlichen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie „seit vier Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schulabschluss erworben hat.“ Diese Voraussetzung erfülle die frische Absolventin. Dann dürften auch die vier Geschwister und die Mutter bleiben.
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Doch die Zeit läuft gegen die Familie. Noch knapp eine Woche bleibt ihr. Bis jetzt steht die Entscheidung des Kölner Ausländeramtes. Die Hoffnung aufgeben werden sie aber bis zum Schluss nicht.
(cg)