Bonn.
Eric X.bleibt auch am letzten Verhandlungstag vor dem Urteil dabei: Er habe die junge Frau in der Bonner Siegaue nicht vergewaltigt.
Das Gericht hatte ihm nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung das letzte Wort im Revisionsverfahren erteilt: „Ich kann nicht mit einer Frau geschlafen haben, die ich nicht kenne“, sagte X.
Siegauen-Vergewaltiger Eric X.: Beweislast ist erdrückend
Dabei ist die Beweislast erdrückend: Neben anderen Beweisen hatten DNA-Spuren Eric X. unzweifelhaft als Täter überführt.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreterinnen plädierten auf elfeinhalb Jahre Haft für Eric X. – entsprechend dem ersten Urteil des Landgerichts. Eric X.s Verteidiger Martin Mörsdorf stellte die Strafe schlicht ins Ermessen des Gerichts.
Das erste Urteil gegen X. hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, nachdem X. gegen den Rat seines Anwalts in Revision gegangen war. Das Landgericht habe bei der Frage nach der Schuldfähigkeit eine zuvor attestierte Persönlichkeitsstörung von Eric X. nicht hinreichend gewürdigt, so die Begründung des BGH.
Taten hochgesteuert begangen: „Er wusste, was er tut“
Im aktuellen Verfahren hatte die Psychiaterin Nahlah Saimeh zuletzt in ihrem Gutachten festgestellt: Eric X. habe zwar Züge einer dissozialen Persönlichkeit, aber keine tiefgreifende geistige Störung – die Bedenken des BGH sind damit obsolet. X. habe im Gegenteil seine Taten hochgesteuert und kontrolliert begangen, er habe genau gewusst, was er tat – der Fall sei „lehrbuchreif“. Sie hält den Angeklagten für voll schuldfähig.
Im Hauptverfahren war Eric X. immer wieder aggressiv aufgetreten, hatte den Richter mit wüsten Zwischenrufen unterbrochen. Auch in der JVA Köln, in der er nach der Verurteilung saß, hatte X. randaliert und Mitarbeiter beschimpft.
Offenbar in einem Wutanfall hatte er schließlich Papiere in seiner Zelle angezündet. Seiner eigenen Aussage nach war das Feuer außer Kontrolle geraten, er selbst wurde bei dem Brand schwer verletzt. Weit über 20 Prozent seiner Haut verbrannten, X. lag danach im künstlichen Koma.
Richter ließ Eric X. schwere Fesseln anlegen
Wegen dieser Impulsivität hatte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff Revisionsverfahren eine ungewöhnliche Maßnahme angeordnet: Eric X. erschien mit schweren Fuß- und Handfesseln am ersten Prozesstag im Gerichtssaal. Er müsse die Verfahrensbeteiligten schützen, hatte Reinhoff die Maßnahme begründet.
Umso mehr überraschte das Verhalten von Eric X. dann im neuen Verfahren: Völlig ruhig saß der Angeklagte auf seinem Stuhl, hörte sich alles weitgehend schweigend an. Gutachterin Nahlas Saimeh erklärt das so: „Er ist ein durchaus intelligenter Mann und kann das steuern. Wenn er meint, es sei vielleicht sinnvoll, rumzupöbeln, dann tut er das. Mal gönnt man sich was, mal nicht, wenn das Setting es nicht zulässt.“
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Siegauen-Vergewaltiger Eric X. erneut vor Gericht: Richter ordnet außergewöhnliche Maßnahme an
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X. hat im April 2017 eine Studentin im Beisein ihres Freundes vergewaltigt. Das Paar hatte in der Bonner Siegaue gezeltet, als X. die beiden in der Nacht überfiel und mit einer Astsäge bedrohte.
Opfer leiden bis heute massiv
Das Paar leidet bis heute massiv unter den Folgen der Tat: Beide haben mit Depressionen und Panikattacken zu kämpfen.
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Kritik hatte es im Nachgang an der Polizei gegeben: Als der Freund der jungen Studentin den Polizeinotruf wählte, speiste ihn eine Beamtin ab: „Wollen Sie mich verarschen?“
Das Urteil im Revisionsverfahren wird nächste Woche Freitag gesprochen.