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Bekommen die Eltern das Ebay-Baby zurück? Duisburger Gericht entscheidet darüber

Bekommen die Eltern das Ebay-Baby zurück? Duisburger Gericht entscheidet darüber

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Diese Kleinanzeige hatte ein Nutzer der womöglich aus Duisburg-Rheinhausen kommt, bei Ebay veröffentlicht. Nach etlichen Nutzerhinweisen, die prompt einigen, löschte Ebay das Inserat und sperrte den User. Foto: Funke Foto Services

Am 11. Oktober boten Eltern ihr Baby bei Ebay für 5000 Euro an

Das Jugendamt in Duisburg nahm das Baby aus der Familie

Am Donnerstag entscheidet das Gericht, ob die Eltern das Kind wiederbekommen

Duisburg. 

Diese Ebay-Anzeige sorgte für Wirbel in ganz Deutschland. In Duisburg versuchten Eltern, ihr Baby für 5000 Euro über Ebay zu verkaufen.

Das Jugendamt nahm das Kind daraufhin aus der Familie.

Gericht entscheidet am Donnerstag

Das Familiengericht des Amtsgerichts Duisburg befasst sich am Donnerstag mit dem Ebay-Baby. Das Mädchen ist das einzige Kind der Flüchtlingsfamilie. Vor zwei Wochen schaltete der Vater eine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen.

Der Verkäufer, mit dem Nickname „Kühlschrank“, hatte die Anzeige am 11. Oktober mit vier Fotos veröffentlicht. Es handele sich um ein Kind namens Maria, war in gebrochenem Deutsch in der Beschreibung zu lesen: „Er ist ein kleines Kind, das 40 Tage alt namens Maria (…) verkaufen“.

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Ebay sperrte die Anzeige

Mitarbeitern von Ebay Kleinanzeigen war die Anzeige kurz nach der Veröffentlichung aufgefallen. Sie sperrten das Inserat und informierten die Polizei.

Vater gestand nach drei Tagen

Beamte durchsuchten einen Tag später die Wohnung der Familie, von der aus die Anzeige ins Internet gestellt wurde. Die Eltern mussten zu einer Vernehmung auf die Polizeiwache. Da der Anschluss auch von anderen Familienmitgliedern genutzt werden konnte, war zunächst unklar, wer die Anzeige aufgegeben hatte.

Drei Tage später gestand der Vater (28), dass die Anzeige ein Scherz gewesen sei.

Jetzt muss das Gericht am Donnerstag entscheiden, ob das Baby zurück zu seinen Eltern darf oder weiterhin in einer Pflegefamilie bleiben soll. Die Ermittlungen gegen den Vater wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.

(dpa)

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