Kunden von Vodafone aufgepasst! Die Verbraucherzentrale NRW räumt mit einer ärgerlichen Vertragsklausel beim Telefonanbieter auf.
Laut gerichtlichem Beschluss darf Vodafone nun eine Sache nicht mehr von dir verlangen. Worum es dabei geht, erfährst du hier.
Vodafone darf DAS nicht mehr von dir fordern – Kunden können aufatmen
Wer den Anbieter wechseln möchte, muss so einiges beachten. Sei es die Kündigungsfrist oder die Rückgabe von gemieteten Endgeräten. Letztere können für mächtig Ärger sorgen, solltest du sie nicht rechtzeitig abgeben. Denn dann können schon mal bis zu 250 Euro fällig werden.
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Das ist Vodafone:
- britische Mobilfunkgesellschaft mit deutschem Tochterunternehmen, Gründung 1990
- Anbieter von Mobilfunk, DSL, Festnetz, TV und IPTV
- rund 16.000 Mitarbeiter, über 43 Milliarden Euro Umsatz (Stand 2021)
- gehört mit über 57,2 Millionen geschalteten SIM-Karten zu den größten Mobilfunkanbietern neben der Telekom und Telefónica
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Dagegen geht die Verbraucherzentrale NRW vor, denn sie bewertet den Betrag also viel zu hoch. Dieser entspricht dem Neupreis und nicht dem Wert eines gebrauchten Geräts. Nach einer Klage vor dem Landgericht München und Düsseldorf, die beide gegen Vodafone entschieden haben, könnten zukünftige Ex-Kunden nun aufatmen.
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Gegen das Urteil des Landgerichts München hat der Anbieter allerdings Revision eingelegt, daher ist dieses noch nicht rechtskräftig. Nichtsdestotrotz kannst du dich im Falle des Falles darauf beziehen, wie die Stadt Bremerhaven berichtet. Ansonsten könntest du Vodafone auch anbieten, die Zahlung vom Ergebnis des Berufungsverfahrens abhängig zu machen. (mbo)