Riesen-Wut bei einem Kunden auf Ebay Kleinanzeigen!
Auf der beliebten Verkaufsplattform findet man schon das eine oder andere günstige Glanzstück. Und auch Verkäufer können gebrauchte Gegenstände noch zu Geld machen. Eine Win-Win-Situation für alle Seiten, zumal Ebay Kleinanzeigen „nur“ einen kleinen Anteil vom erzielten Verkaufspreis als Gebühr einbehält.
Doch dieser vermeintlich kleine Anteil an Ebay Kleinanzeigen ist gar nicht so klein, wenn man einem erbosten Verkäufer Glauben schenken darf!
Ebay Kleinanzeigen: Kunde bemerkt Änderung – und zieht drastische Konsequenzen! „Das ist MEIN Geld“
Auf Facebook lässt der Mann seiner Wut freien Lauf. Er schreibt: „Ich bin seit 1999 bei Ebay und habe seitdem viel verkauft und auch gekauft. Aktuell habe ich über 2.300 Bewertungen, zu 100 Prozent positiv. Doch was ich gerade in Sachen Ebay erlebe, stellt eines sicher: Ich verkaufe nie wieder was für Ebay!“ Puh, harter Tobak eines alteingesessenen Nutzers. Was genau ist ihm wiederfahren?
Er führt aus: „Kopfhörer zum Startpreis von einem Euro eingestellt, Verkaufsergebnis heute zufriedene 65 Euro. Käuferin hat auch sofort bezahlt. Doch, was ist das? Ebay behält das Geld 14 Tage ein! Das ist MEIN Geld! Früher Paypal-Benachrichtigung, Paket verpackt, fertig! Heute kommen noch die unverschämten Gebühren! 7,50 Euro bei nur 65 Euro. Das sind ja fast zwölf Prozent!“
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Das ist Ebay Kleinanzeigen:
- wurde 2005 unter dem Namen Kijiji gegründet
- 2009 änderte das Portal seinen Namen in Ebay Kleinanzeigen
- Es handelt sich um einen regionalen Anzeigenmarkt
- das Portal finanziert sich über integrierte Werbung und durch Einnahmen aus Inseraten
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Ebay Kleinanzeigen: Verkaufsplattform behält fixe Summe und prozentualen Anteil als Gebühr ein
In der Tat ist das schon ein Brocken. Und aus Sicht des erbosten Verkäufers ist das auch leider genau so in der Gebühren-Ordnung bei Ebay festgehalten. Darin steht erklärt: „Die Verkaufsprovision setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz des Gesamtbetrags der Transaktion plus einer fixen Gebühr pro Bestellung.“
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Und weiter: „Die variable Verkaufsprovision beträgt elf Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags bis zu einer Höhe von EUR 1.990,00 und zwei Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags über EUR 1.990,00.“
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Im Klartext also: Für die verkauften Kopfhörer setzt sich also aus der fixen Gebühr und die elf Prozent der Verkaufsbetrags zusammen. Da bleibt dem wütenden Verkäufer wohl nichts anderes übrig, als das so zu akzeptieren oder eine andere Verkaufsplattform zu suchen… (mg)